COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen
COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen
Um Unternehmensstandorte und Betriebsstätten in Österreich zu sichern, Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen und um für die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit beizutragen, wurde der Auftrag der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt.
Förderungsfähige Investitionen
Alle Unternehmen, die Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen durchführen möchten sind förderungsfähige Investitionen.
Dies ist unabhängig von:
- Gründungsdatum
- Größe und/oder Branche
Der Antrag kann ab 01. September 2020 bis 28. Februar 2021 über den aws Fördermanager elektronisch angefordert werden. Die Förderungsvergabe erfolgt hierbei chronologisch der Reihenfolge des Eintreffens des vollständigen Antrags.
Wichtig hierbei ist, dass die förderungsfähigen Unternehmen über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden laut iSd 1 UGB.
Investitionen in den Bereichen
- Ökologisierung
- Digitalisierung
- Gesundheit/Life Science
welche den Strukturwandel der österreichischen Wirtschaft begünstigen, werden schwerpunktmäßig unterstützt.
Das förderbare Investitionsverfahren
- Pro Antrag exkl. USt. Mind. € 5.000,00
- Pro Unternehmen / Pro Konzern exkl. USt. Max. 50 Millionen für die eine Konsolidierungsverpflichtung gem. § 244 UGB besteht.
Förderungshöhe
Der Zuschuss beträgt 7 Prozent der Anschaffungskosten der förderungsfähigen Investitionen. Ausschließlich für die, die zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 erste Maßnahmen gesetzt haben.
Die Obergrenze der förderungfähigen Investitionen liegt bei 14 Prozent und betreffen unter anderen:
- Wärmepumpen
- Biomasse einzelanlagen und Mikronetze
- Anschluss an Nah-/Fernwärme
- Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen
- Thermische Gebäudesanierung
- Energiesparen in Betrieben (min. 10% Energieeinsparung)
- Klimatisierung und Kühlung
- Abwärmeauskopplung
- Kreislaufwirtschaft
- PV-Anlagen und Stromspeicher
- Mobilität
- Wassereinsparung
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Wir helfen Ihnen gerne im Förderungsdschungel und beantragen gemeinsam mit Ihnen den Antrag und beraten Sie weitergehend bei der Umsetzung Ihrer Ziele! Nutzen Sie die Chance und kontaktieren Sie uns noch heute.
Der Antrag
Es können keine Anträge mehr eingereicht werden.
Anträge können ab 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 über den aws Fördermanager elektronisch eingebracht werden. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderungsvergabe erfolgt chronologisch entsprechend der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen Förderungsansuchen.
Wir helfen Ihnen gerne im Förderungsdschungel und beantragen gemeinsam mit Ihnen den Antrag und beraten Sie weitergehend bei der Umsetzung Ihrer Ziele! Nutzen Sie die Chance und kontaktieren Sie uns noch heute.
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